Zum fünften haben wir uns über die Hirten in der Gemeinde folgendermaßen geeinigt:
Der Hirte in der Gemeinde Gottes soll ganz und gar nach der Ordnung von Paulus einer sein, der einen guten Leumund von denen hat, die außerhalb des Glaubens sind. Sein Amt soll sein Lesen und Ermahnen und Lehren, Mahnen, Zurechtweisen, Bannen in der Gemeinde und allen Brüdern und Schwestern zur Besserung vorbeten, das Brot anfangen zu brechen und in allen Dingen des Leibes Christi Acht haben, dass er gebaut und gebessert und dem Lästerer der Mund verstopft wird. Er soll aber von der Gemeinde, welche ihn erwählt hat, unterhalten werden, wenn er Mangel haben sollte. Denn wer dem Evangelium dient, soll auch davon leben, wie der Herr verordnet hat. Wenn aber ein Hirte etwas tun sollte, was der Zurechtweisung bedarf, soll mit ihm nur vor zwei oder drei Zeugen gehandelt werden. Und wenn sie sündigen, sollen sie vor allen zurechtgewiesen werden, damit die andern Furcht haben. Wenn aber dieser Hirte vertrieben oder durch das Kreuz zum Herrn hingeführt werden sollte, soll von Stund an ein anderer an seine Stelle verordnet werden, damit das Völklein und Häuflein Gottes nicht zerstört, sondern durch die Mahnung erhalten und getröstet wird.
